Parlamentsausschuss stimmt für neue Regeln beim Kauf mangelhafter Produkte
Beim Kauf mangelhafter Ware könnten Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland bald bessere Gewährleistungsrechte zustehen. Entsprechende Regelungen zur Angleichung von Verbraucherrechten innerhalb der Europäischen Union hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Donnerstag, 22. Februar 2018 beschlossen.
“Mit den neuen Bestimmungen soll die Frist für die Umkehr der Beweislast zugunsten des Verbrauchers von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert werden. Diese Frist soll auch für gebrauchte Produkte gelten, wenn der Verbraucher nicht die Möglichkeit hatte, das gekaufte Produkt vor Ort zu besichtigen“, sagt die Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament, Evelyne Gebhardt. „Außerdem soll die bestehende zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist während der Zeitdauer der Reparatur eines Produktes durch den Händler entsprechend ausgesetzt werden. Mit der Verlängerung dieser beiden Fristen sorgen wir für eine echte Stärkung der Verbraucherposition gegenüber dem Handel.“