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Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Bonner Haushalt in Not - Die Bonner SPD arbeitet an Lösungen!

Kommunalpolitik

Die Stadt hat einen Schuldenberg von 1,6 Milliarden Euro und damit eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5.200 Euro. Zu optimistische Steuerschätzungen und von der Politik - insbesondere von der schwarz-grünen Koalition - zurückgenommene Einsparungen führten zu einem Haushalt, der zu sehr auf Kante genäht war. Das erfordert kurz- bis langfristige Maßnahmen, die den Haushalt nachhaltig sanieren. So wie bisher können wir in dieser Stadt nicht weiter Finanzpolitik betreiben. Doch dieses Problem ist seit Jahren bekannt.

Forderungen des OB und der Verwaltung:

Ad hoc soll per Notbremse die Rettung vor dem Damoklesschwert „Nothaushalt“ erfolgen: Kämmerer und OB haben eine Haushaltssperre ausgerufen und Kürzungen angekündigt.

Überlegungen zu einem (freiwilligen) Haushaltssicherungskonzept oder zum Beschluss eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2014 wurden offensichtlich nicht angestrengt. OB und Kämmerer schlagen stattdessen eine Erhöhung der Grundsteuer B vor, die ab 2015 zeitlich begrenzt bis 2020 dafür sorgen soll, dass keine neuen Schulden gemacht werden. Darüber hinaus wird eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Land eingefordert.

Forderungen der Bonner SPD:

Die Vorschläge zu Steuererhöhungen lehnen wir ab. Zuerst müssen alle anderen Maßnahmen geprüft werden. Mehreinnahmen in dieser Höhe werden den Haushalt bis 2020 nicht nachhaltig sanieren können. Die ohnehin schon angespannte Lage auf dem Bonner Wohnungsmarkt würde zusätzlich verschlechtert, da die Steuererhöhung auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt würde. Unkalkulierbar ist dabei auch, in welcher Höhe die von der Stadt zu tragenden Kosten der Unterkunft, die jetzt schon einen hohen Millionenbetrag ausmachen, steigen würden. Hier zeigt sich, dass der Antrag der SPD-Fraktion zur Ausstattung der Vebowag mit mehr Eigenkapital der richtige Ansatz gewesen wäre. So könnten im Gegenzug bei den Kosten zur Unterkunft Mittel eingespart werden.

Die Bonner SPD setzt sich dafür ein, dass die Zuschüsse an freie Träger in diesem Jahr nicht gekürzt werden und dass die Haushaltssperre nicht über den 31.12.2013 hinaus gültig ist. Für das Jahr 2014 muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Da dies in einem beschleunigten Verfahren möglich ist, wird die SPD-Fraktion bereits in der nächsten Ratssitzung einen Antrag dazu einbringen.

Die Forderungen nach höheren Bundes- und Landeszuschüssen zur besseren Finanzausstattung der Kommunen unterstützen wir. Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein.

Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Verwaltung und Rat führen in dieser Situation nicht weiter. Nun müsste überparteilich und interfraktionell, gemeinsam mit der Verwaltung, ein Vorschlag zur Haushaltssanierung erarbeitet werden. Dazu müssten Fraktionen und Verwaltungsspitze lösungsorientiert und respektvoll miteinander umgehen. Leider fehlt es gerade an beidem. Die Bonner SPD wird daher auf die Verwaltung und die anderen Fraktionen zugehen.

Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand gebracht werden. Dabei muss auch eine Diskussion um die mögliche Absenkung von Standards geführt werden (z.B. statt „Stein auf Stein“ Fertigbauweise, die modular möglich ist und inzwischen in vielen nordrhein-westfälischen Städten angewandt wird).

Schon beschlossene Maßnahmen (z.B. die Vermarktung der Wilhelmstraße nach Auszug der VHS, das Viktoriakarree, etc.) dürfen nicht länger vertagt werden.

Schwierigste Aufgabe ist die Sicherung der Liquidität, hierzu müssen wegen der kurzfristigen Wirkung, vor allem konsumtive Ausgaben angepasst werden.

Keine Einschränkungen darf es in folgenden Bereichen geben:

  • Kinder & Jugend
  • Wohnen & Soziales

Einnahmen steigern:

  • Wichtige Projekte, die Geld einbringen können, wie die Vermarktung des Victoriakarrees, des Schlachthofes und die Vorbereitung der Vermarktung der VHS-Schule in der Wilhelmstraße nach Auszug der Volkshochschule müssen vorangebracht und dürfen nicht länger vertagt werden.
  • Weitere Einnahmen, etwa durch Preiserhöhungen, sind zu prüfen.

Ausgaben reduzieren:

Alle höheren Ausgaben sind auf ihre Dringlichkeit zu prüfen, auch wenn sie schon beschlossen sind:

  • Umbau/Sanierung der Beethovenhalle bis auf weiteres aussetzen!
  • Beim Stadthaus werden nur substanzerhaltende (bzw. gesetzlich vorgeschriebene) Maßnahmen durchgeführt. Die Sanierung wird bis auf weiteres ausgesetzt. Stattdessen muss per Gutachten nach der besten Alternative gesucht werden.
  • Auf die Herstellung der Konzerttauglichkeit des WCCB (rund 2 Mio. Euro) verzichten.
  • SGB-Wirtschaftsplan: Hier muss die Verwaltung alle geplanten Maßnahmen priorisieren, damit die Politik entscheiden kann.
  • Keine Schaffung neuer Projektbeiräte/Gruppen oder sonstiger Gremien
  • Ernsthafte Entwicklung einer wirtschaftlicheren Betriebsform für unsere Bäder (z.B. GmbH)
  • Stärkung bürgerschaftlichen Engagements für Projekte der Stadt (Bsp. Einbezug von Förder-/Vereinen bei Betrieb/Sanierung/Unterhaltung von Sportstätten)
  • Haushaltsreste sollen nur noch in dringend notwendigen Fällen gebildet werden dürfen. Übertragungen ins folgende Jahr dürfen ab einer Summe von 1 Mio. Euro erst nach Beschluss des Finanzausschusses vorgenommen werden.
  • Pflichtausgaben müssen möglichst effektiv und kostengünstig erfüllt werden.
  • Auf schlechten Straßen zu guten Schulen: Ausbau und Renovierung von Schulen hat eine höhere Priorität als Straßenausbau.
  • Nachhaltige Sanierungsmaßnahmen statt Flickschusterei

Ein Blick zurück:

Von Schwarz-Grün wurde mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2013/14 keine verantwortliche Haushaltspolitik betrieben.

Als erste Sofortmaßnahme nach Bekanntwerden der Haushaltssperre hat die SPD-Fraktion am 31.10.2013 einen Antrag zur Sanierung der Beethovenhalle gestellt, in dem u.a. gefordert wird: 1. Die bisher gefassten Beschlüsse zum Umbau der Beethovenhalle als Multifunktionshalle werden bis auf weiteres ausgesetzt. 2. In der Beethovenhalle werden ausschließlich Baumaßnahmen ausgeführt, die nachgewiesenermaßen nicht aufgeschoben werden können.

Bereits im Juli hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zum Stadthaus eingebracht, der zum Inhalt hatte:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe gutachterliche Untersuchung in Auftrag zu geben. Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, welche der verschiedenen Varianten die für den städtischen Haushalt sowie die gesamtstädtische Entwicklung sinnvollste Lösung für das Stadthaus ist.“

Da dieser im letzten Projektbeirat vertagt wurde, hat die SPD-Fraktion direkt nach Bekanntwerden der Haushaltssperre die unverzügliche Einberufung des Projektbeirats gefordert.

Durch den Verzicht z.B. auf Auslagerung des Bäderbetriebs in eine GmbH oder auch durch die Verweigerung des Einführens eines echten Controllings in der Stadtverwaltung, wie von der SPD-Fraktion beantragt, wurde von Schwarz-Grün suggeriert, dass die Politik allein durch das Sparen mit dem Rasenmäher den Haushalt retten würde. Dies ist nicht möglich, da man Pflichtaufgaben z.B. nicht mit dem Rasenmäher kürzen kann, wie die Koalition dies bei den Haushaltsberatungen gemacht hat. Auch das ist ein Grund für die jetzige Situation. Als Beispiel seien hier die sonstigen Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien genannt. Es gibt einen Mehrbedarf von 7.638.868 Euro. Dies ist genau der Betrag, der ursprünglich von der Verwaltung angemeldet wurde, aber von Schwarz-Grün im Rahmen der Haushaltsberatungen (2011/12 und 2012/13) um insgesamt 6.150.000 Euro gekürzt wurde. Eine andere sinnlose Kürzung, die zurückgezogen werden musste, war die Verkleinerung des Schulbuch-Etats.

Es gab auch Entlastungen durch das Land: In Bonn wurde z.B. durch das Umsetzen der von der Landesregierung angekündigten Staffelung der Besoldungs- und Versorgungserhöhung (A6 bis A10 2,65%, A11 und A12 1%, ab A13 keine Erhöhung) ein namhafter Betrag eingespart. An dieser Stelle ist es gelungen, gemeinsam mit den Grünen, den Antrag der CDU, die angekündigte Staffelung aufzuheben, abzulehnen.

Der Kämmerer hat offensichtlich seine eigene Fraktion nicht davon überzeugen können, dass dieser Antrag eventuell gut ankommt, die Stadt Bonn sich diese Steigerung aber schlicht nicht leisten kann.

Unser im Finanzausschuss am 7.11.2013 nochmals gestellte Antrag, dass die Übertragung von Haushaltsresten, die eine 1 Mio. Euro überschreiten, zuvor im Finanzausschuss beraten werden müssen, wurde abgelehnt.

Die unkalkulierbare Einnahmesituation der Kommunen und die von oben verordneten Aufgaben ohne erkennbaren Haushaltsausgleich verursachen, dass die Stadt Bonn seit Jahren am Haushaltssicherungskonzept vorbei trudelt. (siehe Anlage).

Davon unterschieden werden muss der Nothaushalt. Der fungiert dann als Ersatzhaushalt, wenn ein Haushaltsicherungskonzept nicht genehmigungsfähig wäre.

Eine Grundsteuererhöhung wurde von der SPD-Fraktion bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht unterstützt. Auch die von Schwarz-Grün formulierten Ansätze, man könne ja noch im Juni 2013 womöglich eine rückwirkende Erhöhung in Betracht ziehen, wurden von uns nicht mitgetragen.

Damals wurde offensichtlich vom Kämmerer die Situation falsch eingeschätzt, denn noch Mitte 2013 gab der Kämmerer grünes Licht für die zweite Jahreshälfte.

Anlage 1

(Fn 27, 41) Haushaltssicherungskonzept

§ 76 (Fn 27, 41)
Haushaltssicherungskonzept

(1) Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung der Haushaltssatzung

1. durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.

Dies gilt entsprechend bei der Bestätigung über den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3.

(2) Das Haushaltsicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

 

 

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