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SPD kritisiert Vertragsverlängerungen für die Stadtwerke-Geschäftsführer

Kommunalpolitik

In einem offenen Brief an der Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Bonn GmbH, Dr. Klaus-Peter Gilles, kritisiert die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn die geplante Verlängerung der Verträge der beiden Geschäftsführer, Peter Weckenbrock und Marco Westphal. Besonders die Doppelfunktionen, die beide auch zukünftig im Gesamtkonzern ausüben sollen, die hohen Gehalts- und Pensionssteigerungen als auch der Zeitpunkt der Vertragsverlängerungen stehen dabei in der Kritik.

„Dass Weckenbrock und Westphal auch weiterhin sowohl bei der Stadtwerke-Holding als auch beim Tochterunternehmen Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg-GmbH als Geschäftsführer beschäftigt bleiben sollen, widerspricht in unseren Augen einem Ratsbeschluss von 2014“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Richter. Damals wurde auf Antrag von Herrn Dr. Gilles und der Ratskoalition aus CDU, Grünen und FDP beschlossen, dass diese Doppelfunktionen nur bis auf Weiteres beibehalten werden. Gleichzeitig sollte mit der Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg GmbH (BRS) als weiterem zuständigem Gremium nach einer Nachfolgeregelung gesucht werden, die die Doppelfunktionen beendet. Wir möchten von Herrn Dr. Gilles als Aufsichtsratsvorsitzendem wissen, warum dies offensichtlich nicht geschehen ist.“

„Auch die Gehalts- und Pensionssteigerungen sind nicht nachvollziehbar“, so Bärbel Richter weiter. „Die Gehälter der beiden Geschäftsführer steigen um 16 beziehungsweise 9 Prozent. Das ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke, die in jeder Tarifrunde um jeden Prozentpunkt kämpfen müssen, nicht zu vermitteln. Ebenso halten wir es für falsch, dass die Pensionsansprüche auch jetzt wieder 60 Prozent des neuen höheren Gehaltes betragen sollen. Hier wäre eine Beibehaltung der bereits erworbenen Pensionsansprüche richtig gewesen, zumal neu eingestellte Geschäftsführer nur noch 30 Prozent des letzten Gehaltes als Pension bekommen.“

„Und schließlich ist der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung unverständlich. Beide Verträge laufen im Frühjahr 2019 aus. Das heißt, im Moment besteht nur die Pflicht, die Geschäftsführer darüber zu informieren, ob die Gesellschafter weiter mit ihnen arbeiten wollen. Dazu sind keine unterschriftsreifen Verträge notwendig. Für diese ist noch bis Anfang 2019 Zeit. Vieles an diesen Vertragsverlängerungen stellen wir infrage. Wir sind daher gespannt, was uns der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Gilles, als Verhandlungsführer für die Stadt Bonn antworten wird“, so Bärbel Richter abschließend.

 

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