Wie in den Aachener Nachrichten und im Generalanzeiger Bonn vom 22.01.2009 zu lesen war, plant die CDU in NRW eine Gesetzesänderung, um die Kameraüberwachung an Schulen zu erleichtern. Generalsekretär Hendrik Wüst kündigte an, die Videoüberwachung zur Verhinderung von Vandalismus auszuweiten.
Kleine Anfrage: Wie sehen die Pläne der Landesregierung zur Ausweitung der Kameraüberwachung an Schulen aus?
Schule und Bildung
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wann ist beabsichtigt, das Parlament über die entsprechenden Initiativen zur Kameraüberwachung zu informieren?
2. An welchen Punkten sollen die in § 29b Abs. 1 Satz 1 DSG NRW und in § 79 Abs. 1 SchulG festgeschriebenen Voraussetzungen für eine elektronisch-optische Überwachung an Schulen verändert werden?
3. Welche Kriterien sollen bei der Auswahl neuer Kamerastandorte zugrunde gelegt werden?
4. Von wem sollen die entstehenden Kosten für die Ausweitung der Kameraüberwachung getragen werden?
5. Welchen Personen soll der Zugang zu dem aufgenommenen Bildmaterial gewährt werden?
Homepage Renate Hendricks
Veröffentlicht am 10.02.2009
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