Header-Bild

Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Kleine Anfrage: Denkmalwürdigkeit des "Metropol" in Bonn

Stadtentwicklung

Das Metropol ist ein Kinobau aus dem Jahre 1928 im Zentrum von Bonn. Sein über 800 Sitzplätze fassendes "großes Haus" gilt als einer der letzten größeren Kinosäle im Art-Deco-Stil in Deutschland.

Das Gebäude steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Die Weisung der obersten Denkmalbehörde, das Metropol als Baudenkmal einzutragen, wurde unter anderem damit begründet, dass das Metropol "eine Bühne besitzt, so dass es nicht nur als Kino, sondern auch beispielsweise für Variete-Veranstaltungen genutzt werden konnte" und dass sich beim Metropol der Typus des Lichtspieltheaters mit einer für die damaligen Zeit typischen Raumsituation erhalten habe.

Noch in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.10.2007 führten die Richter aus, dass die unter enger Beteiligung und nach Vorgaben der Denkmalpflege erfolgte detailgetreue Restaurierung der ersetzten Bauteile dazu geführt habe, dass der Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahre 1928 näher sei als zu Beginn der genannten Veränderungen.

Am 28.08.2008 hingegen befand das Oberverwaltungsgericht Münster, dass nur noch die Fassade des Gebäudes über eine Denkmaleigenschaft verfüge. Ansonsten müsse das Lichtspieltheater aus der Denkmalliste der Stadt gestrichen werden, da es über zu wenig originale Bausubstanz verfüge. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu. Die Stadt Bonn will gegen die Nichtzulassung Beschwerde einlegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Innenraum des "Metropol" in Bonn schützenswert ist?

2. Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, Konsequenzen für das Denkmalschutzgesetz NRW zu ziehen?

3. Welche Gesetzesänderungen werden in der Folge seitens der Landesregierung angedacht?

 

Homepage Renate Hendricks