"Entgeltgleichheit bedeutet einen individuellen Rechtsanspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit. Das heißt, dass Tätigkeiten von Frauen und Männern auch dann gleich zu bezahlen sind, wenn sie inhaltlich verschieden, jedoch hinsichtlich ihrer Anforderungen und Belastungen von gleichem Wert sind.
Zum Equal Pay Day am 23. März erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heike Gebhard:
Gesellschaft
Trotz des Verbots der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung erhalten Frauen nach wie vor weniger Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit - der geschlechtsspezifische Lohnabstand stagniert laut OECD bei knapp 22 Prozent. Damit ist in keinem anderen europäischen Land das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern so groß wie in Deutschland.
Geringfügige Beschäftigung und geringe Bezahlung bedeuten für viele Frauen die Gefahr, keine auskömmliche Rente zu erhalten und von Armut im Alter bedroht zu sein. Schon heute erhalten mehr Frauen als Männer die Grundsicherung im Alter.
Ein von der SPD gefordertes Entgeltgleichheitsgesetz ist daher dringend notwendig: Die Entgeltsysteme in den Unternehmen müssen diskriminierungsfrei sein."
Homepage Renate Hendricks
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