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Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Wahlwerbung mit Augenmaß

Kommunalpolitik

Zur Ratssitzung am 27. Oktober beantragt die SPD im Rat der Stadt Bonn, dass es erst sechs Wochen vor dem Wahltag Parteien, Wählergruppen und –initiativen erlaubt sein soll, Wahlwerbung im öffentlichen Raum zu platzieren. Die derzeitige Regelung sieht eine dreimonatige Frist vor.

„Wir als Politik möchten unseren Beitrag zu einer sauberen und ansehnlichen Stadt leisten“, erklärt die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Bärbel Richter. „Daher schlagen wir vor, die Wahlwerbung im öffentlichen Raum einzuschränken. Wir wissen, dass dieses Thema auch in den anderen Parteien diskutiert wird, und würden uns freuen, wenn sich ein möglichst breites Votum zu Gunsten unseres Antrages findet.“

Darüber hinaus stellt Gabriel Kunze, Vorsitzender der Bonner SPD und Landtagskandidat für Bonns Süden, Bad Godesberg und den Hardtberg, klar: „Wenn eine Mehrheit dem Antrag im Rat der Stadt Bonn folgt und sich anschließend auch alle Kandidatinnen und Kandidaten an die Vorgaben halten, verschiebt sich lediglich der Beginn der Plakatierung im Stadtgebiet um sechs Wochen – für alle. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und auch alle Gäste werden uns diese Selbstbeschränkung sicher danken.“

 

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