EuGH bestätigt Verbot von Neonicotinoiden
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag, 17. Mai, das Teilverbot der EU-Kommission für die drei Schädlingsbekämpfungsmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam aus dem Jahr 2013 bestätigt.
„Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen. Wenn von Wirkstoffen eine erhebliche Gefahr für Mensch, Tier oder die Umwelt ausgeht, können diese auch in Zukunft nach einer Zulassung verboten werden“, erklärt die SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl.
Geklagt hatten gegen die Teilverbote die Agrochemie-Riesen Bayer und Syngenta.
Laut Einschätzung der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit sind die drei Neonicotinoide besonders für Bienen gefährlich. Nach Angaben des französischen staatlichen Instituts für Agrarforschung kostet das weltweite Bienensterben schon heute 150 Milliarden Euro. Neben dieser wirtschaftlichen Komponente sind Bienen existentiell für das ökologische Gleichgewicht und die Artenvielfalt.