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Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Leider Recht behalten – Kita-Beitragssatzung unwirksam

Kommunalpolitik

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Satzung für Elternbeiträge der Stadt Bonn für unwirksam erklärt. Dies geht aus einer Stellungnahme der Verwaltung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bonn hervor. Damit folgt das Gericht älteren Urteilen in anderen Städten, die ähnlich lauten. Leider hat sich die Erwartung der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2014 bestätigt.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin, Dörthe Ewald, hält dazu fest: „Schon bei der Einführung der Bonner Satzung haben wir auf die fehlerhafte Umsetzung der Vorgaben des Landes hingewiesen. Jetzt wurden wir vom Verwaltungsgericht Köln in unserer Position bestätigt. Wir sind jetzt gespannt, wie die Verwaltung die zu viel gezahlten Beiträge ausgleichen möchte. Immerhin sprechen wir hier über einen Millionenbetrag, der den Eltern zu Unrecht berechnet und bereits eingezogen wurde.“

Die Kita-Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Kinder im letzten Kita-Jahr. Zusätzlich werden Kinder beitragsfrei betreut, die selbst jünger sind, aber ein Geschwisterkind im letzten Kita-Jahr haben. Dies war mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW im Jahr 2014 beschlossen worden. Die Bonner Satzung entsprach somit von Anfang an nicht der Gesetzesintention. (mm)

 

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