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Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Kox: Fortschritt in Richtung inklusive Gesellschaft

Landespolitik

Die Ausübung des Wahlrechts für blinde oder sehbehinderte Menschen wird in Zukunft leichter

Wie aus der Vorlage für die heutige Sitzung des Sozialausschusses des Landtags NRW hervorgeht, soll blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern zukünftig ermöglicht werden ohne die Hilfe anderer Personen an der Landtagswahl am 14. Mai 2017 teilzunehmen. Dazu werden landesweit einheitliche Wahlschablonen zum Einsatz kommen. Bei der amtlichen Erstellung solcher Stimmzettelschablonen und des Begleitmaterials, der sogenannten Wahlhilfepakete, werden nordrhein-westfälische Blinden- und Sehbehindertenverbände maßgeblich mitwirken und das Material an betroffenen Personen ausgeben.

SPD-Landtagskandidat Peter Kox: „Ich freue mich darüber, dass blinden und sehbehinderten Menschen in Zukunft die Teilnahme an Wahlen erleichtert bzw. ermöglicht werden soll. Die intensive Zusammenarbeit mit den Blinden- und Sehbehindertenverbänden zeigt, dass die Zielsetzungen und Beschlüsse des rot-grünen Inklusionsstärkungsgesetzes auch wirklich greifen und gemeinsam mit den betroffenen Menschen entwickelt wurden.“ Damit sei eine wichtige Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umgesetzt worden.
 
„Die barrierefreie Ausübung des Wahlrechts ist für die Selbstbestimmung und Teilhabe von sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern von zentraler Bedeutung“, so Peter Kox. Damit ist auch für die Menschen in Bonn ein kleiner aber wichtiger Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft getan.

(cr)

 

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