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Sozialdemokratische Frauen in Bonn - ASF

Jutta Steinruck: "Messlatte ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit"

Europa

Trilog zur Entsenderichtlinie kann beginnen

Startschuss für die Verhandlungen zur Entsenderichtlinie: Nachdem der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments am 16. Oktober seine Position zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie verabschiedet hat und auch der Rat der Sozialminister am 23. Oktober zu einer Einigung gekommen ist, können nun die Verhandlungen zwischen den Institutionen beginnen.

„Angeführt von der sozialdemokratischen Fraktion geht der Fachausschuss nun mit einem starken Mandat in die Verhandlungen mit Rat und Kommission. Unser Verhandlungsauftrag ist klar: Wir werden das Lohn- und Sozialdumping bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU stoppen und faire Regeln im europäischen Binnenmarkt durchsetzen“, sagt Jutta Steinruck, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europarlament.

Entsandte Beschäftigte auf Baustellen oder in der Pflege werden häufig schamlos ausgebeutet. Zugleich werden vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Leistungen unter Berücksichtigung deutscher Sozialstandards anbieten, aus dem Wettbewerb gedrängt und Tarifverträge unterlaufen. Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie besteht jetzt die Chance, dies zu ändern.

„Seit 2009 haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vehement für die Überarbeitung der lückenhaften Entsenderichtlinie gekämpft. Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments haben wir unsere Hauptforderungen durchgesetzt. Unsere Messlatte dabei ist: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ab Tag 1“, erklärt Jutta Steinruck. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen wichtige Klarstellungen am veralteten Regelwerk vornehmen. So sollen neben allgemeinverbindlichen auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Zudem sollen die Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung, nicht - wie bisher oft üblich - vom Lohn abgezogen werden dürfen.

„Der Ministerrat hat einige unserer Verbesserungen aufgegriffen, so zum Beispiel. die Gleichbehandlung von entsandten und heimischen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Allerdings ist es angesichts der teils skandalösen Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe brandgefährlich, wenn ausgerechnet dieser Sektor - wie von einigen Regierungen gefordert - gesondert behandelt wird“, kritisiert Jutta Steinruck. „Der Beschäftigungsausschuss hat unmissverständlich klargemacht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Transportsektor wie bereits in der Vergangenheit durch die Schutzregelungen der Richtlinie abgedeckt bleiben müssen.“

Die seit 1996 geltende Entsenderichtlinie soll Mindestbedingungen für Beschäftigte festlegen, die für eine begrenzte Zeit in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Dienstleistung erbringen als in dem Land, in dem sie normalerweise arbeiten. Der bisherige Rechtstext konnte jedoch Ausbeutung nicht wirksam verhindern, sodass Lohn- und Sozialdumping bei der Entsendung bislang an der Tagesordnung sind.Seit März 2016 läuft der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Richtlinie.

Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie sowie weitere Informationen gibt es hier.

 

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