Stärkung von Verbraucherrechten bei Streaming-Diensten
Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme – ab dem 1. April 2018 können Abo-Kundinnen und -Kunden die gleichen Online-Inhalte in allen EU-Staaten abrufen, dann tritt die sogenannte Portabilitätsverordnung in Kraft. Bislang verhinderte eine Form von Geoblocking nicht selten einen grenzüberschreitenden Zugriff auf diese Dienste. „Endlich können Verbraucherinnen und Verbraucher die Filme und Serien, für die sie bezahlt haben, auch in ganz Europa gucken“, so Tiemo Wölken aus dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. „Den Menschen steht derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu.“
Bisher konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kundinnen und Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in Spanien in vielen Fällen nicht nutzen. „Es ist absurd, dass die Anbieter bisher digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verweisen. Die sogenannte Portabilitätsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes in Europa“, so Tiemo Wölken.